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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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WildTraX OG
DI Mario Reitbauer
Ing. Philipp Stadlober
Johannes-Kepler-Straße 26, 8072 Fernitz-Mellach, Österreich

Stand: 24.08.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen der WildTraX OG (nachfolgend „WildTraX“) im Bereich Motorrad-Guiding und Reisebetreuung.

Diese AGB werden dem Teilnehmer vor Abgabe seiner verbindlichen Vertragserklärung zur Verfügung gestellt. Mit Zahlung der Teilnahmegebühr nimmt der Teilnehmer das von WildTraX übermittelte Angebot auf Grundlage dieser AGB und des tourspezifischen Anmeldebogens an.

Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wird.

2. Vertragsgegenstand – Reine Dienstleistung

WildTraX erbringt ausschließlich organisatorische und betreuende Dienstleistungen im Zusammenhang mit geführten Motorradtouren.

Gegenstand des Vertrags ist ausschließlich:

  • Planung und Ausarbeitung von Tourstrecken
  • organisatorische Gruppenführung
  • begleitende Reisebetreuung während der Durchführung

WildTraX schuldet keinen bestimmten Reiseerfolg.

3. Kein Reiseveranstalter – Keine Pauschalreise

WildTraX tritt ausdrücklich nicht als Reiseveranstalter im Sinne des österreichischen Pauschalreisegesetzes (PRG) auf.

Es wird ausdrücklich klargestellt:

  • WildTraX bietet keine Kombination von Reiseleistungen an.
  • WildTraX verkauft keine Gesamtpakete.
  • WildTraX bündelt keine Leistungen zu einem Gesamtpreis.

Unterkunft, Verpflegung, Transporte, Mautleistungen, Fährüberfahrten oder sonstige touristische Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.

WildTraX bucht keine Unterkünfte für Teilnehmer, nimmt keine verbindlichen Zimmerbuchungen im Namen oder auf Rechnung der Teilnehmer vor und nimmt keine Zahlungen für Unterkünfte oder sonstige Drittleistungen entgegen. WildTraX kann unverbindlich allgemeine Informationen zur voraussichtlichen Verfügbarkeit von Unterkünften einholen und Empfehlungen oder Kontaktdaten bekanntgeben. Die Buchung und Bezahlung der Unterkunft erfolgt ausschließlich durch den Teilnehmer direkt beim jeweiligen Beherbergungsbetrieb. Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb zustande. Die Teilnahme an der WildTraX-Tour ist nicht vom Abschluss eines Beherbergungsvertrags mit einem bestimmten von WildTraX empfohlenen Betrieb abhängig. Der Teilnehmer kann seine Unterkunft frei wählen, sofern er die für die Tour vereinbarten Treffpunkte und Zeiten einhält. WildTraX tritt nicht als Vermittler von Unterkünften oder sonstigen Reiseleistungen auf und schließt keine entsprechenden Verträge im Namen oder auf Rechnung der Teilnehmer ab.

Alle derartigen Verträge kommen ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen Anbieter zustande.

Auch durch organisatorische Hinweise, die Abstimmung unverbindlicher Zimmerkontingente oder Empfehlungen zu Unterkünften, Routen, Tankstellen, Werkstätten oder sonstigen Drittleistungen wird WildTraX nicht Vertragspartner der jeweiligen Drittleistung.

WildTraX bietet nach dem beschriebenen Leistungsmodell weder eine Pauschalreise noch eine verbundene Reiseleistung im Sinne des PRG an.

4. Vertragsabschluss

Die über das Online-Formular, per E-Mail oder auf sonstigem von WildTraX angebotenem Weg erfolgende Voranmeldung ist unverbindlich. Nach Prüfung der Voranmeldung kann WildTraX dem Interessenten den tourspezifischen Anmeldebogen sowie eine Zahlungsaufforderung übermitteln. Mit der Zahlungsaufforderung werden dem Interessenten die für die gebuchte Tour geltenden Vertragsgrundlagen, insbesondere der tourspezifische Anmeldebogen und die AGB, vor Zahlung zugänglich gemacht.

Der Vertrag kommt mit vollständigem Eingang der Teilnahmegebühr innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist bei WildTraX zustande. Mit diesem Zeitpunkt ist der Teilnahmeplatz verbindlich reserviert. Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist keine vollständige Zahlung, kommt kein Vertrag zustande, sofern WildTraX die Zahlungsfrist nicht ausdrücklich verlängert.

Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Rechnung und Teilnahmebestätigung.

5. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist eine Vergütung für die reine Dienstleistung (Guiding und Reisebetreuung).

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb der in der Zahlungsaufforderung genannten Frist vollständig zu bezahlen. Der Vertrag kommt gemäß Punkt 4 mit vollständigem Zahlungseingang zustande. Nach Zahlungseingang erhält der Teilnehmer eine Rechnung und Teilnahmebestätigung.

6. Teilnehmerzahl

Die für die jeweilige Tour geltende Mindestteilnehmerzahl wird vor Vertragsabschluss im jeweiligen tourspezifischen Anmeldebogen bekanntgegeben.

Wird die dort angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist WildTraX berechtigt, die Tour bis spätestens 14 Tage vor Tourbeginn abzusagen.

WildTraX ist berechtigt, die Tour auch bei Unterschreiten der angegebenen Mindestteilnehmerzahl durchzuführen. Daraus entsteht kein Anspruch darauf, dass andere Touren ebenfalls bei Unterschreiten der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Gruppengröße oder Gruppenzusammensetzung.

7. Teilnahmevoraussetzungen

Teilnehmen dürfen ausschließlich Personen:

  • ab 18 Jahren
  • mit gültiger Fahrerlaubnis
  • mit einem technisch einwandfreien und ordnungsgemäß zugelassenen Motorrad, das den im jeweiligen Zulassungsstaat geltenden technischen Überprüfungs- und Zulassungsvorschriften entspricht.
  • mit geeigneter Schutzkleidung

Jeder Teilnehmer ist selbst verpflichtet, die für ihn geltenden Verkehrs- und Rechtsvorschriften einzuhalten. Gesetzliche und vertragliche Pflichten von WildTraX aus der vereinbarten Guiding- und Betreuungsleistung bleiben unberührt.

8. Eigenverantwortung

Die Teilnahme an Motorradtouren, insbesondere auf unbefestigten Straßen und Wegen, ist mit typischen fahr-, fahrzeug- und streckenbedingten Risiken verbunden. Jeder Teilnehmer fährt eigenverantwortlich und entscheidet selbst, ob er einen Streckenabschnitt unter Berücksichtigung seines Fahrkönnens, seines Motorrads und der jeweiligen Bedingungen befahren kann. Die gesetzlichen Haftungspflichten von WildTraX bleiben unberührt.

Jeder Teilnehmer entscheidet eigenverantwortlich über:

  • Geschwindigkeit
  • Fahrweise
  • Sicherheitsabstände
  • Teilnahme an einzelnen Streckenabschnitten

Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Rennveranstaltung.

9. Haftung

WildTraX haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet WildTraX nicht, sofern keine für die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Guiding- und Betreuungsleistung wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. WildTraX haftet insbesondere nicht für Schäden, die ausschließlich auf der eigenverantwortlichen Fahrweise des Teilnehmers, dem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer oder sonstiger Dritter, dem Zustand von Straßen oder Wegen, Witterungseinflüssen, behördlichen Maßnahmen, Naturereignissen oder anderen außerhalb des Einflussbereichs von WildTraX liegenden Umständen beruhen. Gesetzliche Schadenersatzansprüche aufgrund eines von WildTraX zu vertretenden Verhaltens bleiben unberührt.

10. Teilnahmebedingungen sowie Haftungs- und Risikohinweise

Die im jeweiligen tourspezifischen Anmeldebogen enthaltenen Leistungsdaten, Teilnahmebedingungen sowie Haftungs- und Risikohinweise werden dem Teilnehmer vor Zahlung der Teilnahmegebühr zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag kommt gemäß Punkt 4 durch vollständigen Zahlungseingang zustande. Der Anmeldebogen ist spätestens vor Tourbeginn vollständig ausgefüllt und unterschrieben an WildTraX zu übermitteln. Die spätere Unterschrift dient insbesondere der Dokumentation der Kenntnisnahme der Teilnahme-, Sicherheits- und Risikohinweise sowie der Abgabe darin gesondert vorgesehener freiwilliger Einwilligungen.

11. Auslandstouren

Touren können im In- und Ausland, auch außerhalb der Europäischen Union, stattfinden.

Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für:

  • gültige Reisedokumente
  • gültige Versicherungen
  • Einhaltung lokaler Vorschriften
  • gesundheitliche Eignung

WildTraX haftet nicht für Folgen von Einreiseverweigerungen, fehlenden oder unzureichenden Reisedokumenten oder sonstigen landesspezifischen Umständen, soweit diese nicht durch ein von WildTraX zu vertretendes Verhalten verursacht wurden.

12. Rücktritt durch den Teilnehmer

Der Rücktritt ist WildTraX in Textform, insbesondere per E-Mail, mitzuteilen.

Es gelten folgende pauschalierte Rücktrittskosten:

  • bis einschließlich 14 Tage vor Tourbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • ab 13 Tage vor Tourbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr

Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass WildTraX durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Vergabe des frei gewordenen Teilnahmeplatzes werden angemessen berücksichtigt.

Der Teilnehmer kann in Textform einen geeigneten Ersatzteilnehmer benennen. WildTraX darf dessen Teilnahme nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen, insbesondere wenn der Ersatzteilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt. Tritt ein von WildTraX akzeptierter Ersatzteilnehmer vollständig in den Vertrag ein, werden dem ursprünglichen Teilnehmer keine pauschalierten Rücktrittskosten verrechnet. Tatsächlich entstandene und nachweisbare Mehrkosten können verrechnet werden.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei WildTraX.

13. Absage durch WildTraX

WildTraX ist berechtigt, eine Tour abzusagen, wenn die im jeweiligen tourspezifischen Anmeldebogen angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Eine solche Absage erfolgt spätestens 14 Tage vor Tourbeginn. WildTraX kann die Tour freiwillig auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl durchführen.

Darüber hinaus ist WildTraX berechtigt, eine Tour aus einem sachlich gerechtfertigten wichtigen Grund abzusagen, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei:

  • konkreten Sicherheitsrisiken, die eine verantwortbare Durchführung der Tour nicht zulassen,
  • höherer Gewalt,
  • behördlichen Einschränkungen,
  • außergewöhnlichen Wetter- oder Naturereignissen,
  • wesentlichen Strecken- oder Gebietssperren, sofern keine zumutbare alternative Durchführung möglich ist,
  • unvorhersehbarer Erkrankung oder sonstigem Ausfall eines oder mehrerer für die Durchführung vorgesehener Guides, sofern trotz angemessener Bemühungen kein geeigneter Ersatz verfügbar ist und eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung mit den verbleibenden Guides nicht möglich oder nicht zumutbar ist,
  • sonstigen vergleichbaren, von WildTraX nicht beherrschbaren Umständen, die eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

Kann die Tour nicht durchgeführt werden, werden bereits geleistete Teilnahmegebühren vollständig innerhalb von 14 Tagen per Banküberweisung rückerstattet.

Alternativ kann im Einvernehmen mit dem Teilnehmer ein Ersatztermin oder Gutschein vereinbart werden.

Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Schadenersatzansprüche aufgrund einer von WildTraX zu vertretenden Pflichtverletzung, bleiben unberührt.

14. Bild- und Medienaufnahmen

Während der Veranstaltung können Bild-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden. Eine Verwendung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar sind, für Website, Social Media, Printmedien oder sonstige Werbezwecke von WildTraX erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung des jeweiligen Teilnehmers. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Teilnahme an der Tour ist nicht von der Erteilung dieser Einwilligung abhängig.

15. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf www.wildtrax.at/datenschutz.

Ergänzende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf www.wildtrax.at/datenschutz sowie aus den Datenschutzhinweisen im Anmeldebogen.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verträge mit Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz der WildTraX OG vereinbart. Zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. Bei Verbrauchern führt die Rechtswahl nicht dazu, dass ihnen der Schutz zwingender Bestimmungen entzogen wird, der ihnen nach dem ohne Rechtswahl anwendbaren Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts zusteht.

17. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

18. Kein Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dies gilt insbesondere für die von WildTraX angebotenen Touren mit fixem Termin bzw. Zeitraum.

19. Verhältnis zwischen AGB und Anmeldebogen

Diese AGB bilden gemeinsam mit dem vor Zahlung zur Verfügung gestellten tourspezifischen Anmeldebogen die Vertragsgrundlage. Der Anmeldebogen konkretisiert insbesondere die Leistungsdaten, Teilnahmevoraussetzungen sowie Sicherheits- und Risikohinweise der konkret gebuchten Tour. Bei Widersprüchen gehen die für die konkrete Tour im Anmeldebogen festgelegten tourspezifischen Leistungsdaten und ausdrücklich tourspezifischen Teilnahmebedingungen diesen allgemeinen Bestimmungen vor. Allgemeine Haftungs-, Rücktritts- und Absageregelungen richten sich nach diesen AGB, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich eine individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Individuell zwischen WildTraX und dem Teilnehmer ausgehandelte Vereinbarungen bleiben unberührt.

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